Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste von Uwe Ritzer und Olaf Przybilla. Der Fall Gustl Mollath und das beängstigende Versagen des Rechtsstaates … und wiki-Dokumentation. Gustl Mollath muss mindestens bis 2014 in Psychiatrie bleiben. Am 24. Juli 2013 lehnte das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahmeanträge als unzulässig ab …

Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste von Uwe Ritzer und Olaf Przybilla
Gebundene Ausgabe: 240 Seiten
Droemer Verlag
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Die Affäre Mollath

Die Affäre Mollath

Der Rezensionist vergibt 6 von 6 Sternchen für Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste von Uwe Ritzer und Olaf Przybilla. Der Fall Gustl Mollath und das beängstigende Versagen des Rechtsstaates – ohne weiteren Kommentar!

Der Mann, der zu viel wusste

Olaf Przybilla und Uwe Ritzer, Journalisten der „Süddeutschen Zeitung“, kannten lange Gerüchte über den Fall Mollath. Als sie bei ihren Recherchen auf ein internes Dokument der Hypovereinsbank stießen, begannen sie einen der größten Justiz-, Psychiatries-, Banken- und Politskandale der Bundesrepublik aufzudecken:

Gustl Mollath beschuldigt seine Frau und andere Banker, illegaler Geldgeschäfte

Niemand schenkt ihm Gehör. Stattdessen wird er in die Psychiatrie eingewiesen,wo er seit sieben Jahren sitzt. Mollath wird von Psychiatern weggesperrt, die ihn nie untersucht haben. Das interne Dokument der Hypovereinsbank beweist, dass Mollaths Anschuldigungen zutreffen. Man verheimlicht die Akte und lässt ihn in der Anstalt schmoren. Und wer den Fall kennt, glaubt nicht an ein zufälliges Versagen von Justiz und Psychiatrie. Dieses Buch erzählt die ganze Affäre Mollath und prangert das skandalöse Versagen des Rechtsstaats an.

Für ihre Recherchen und ihre Berichterstattung im Fall Mollath wurden Uwe Ritzer und Olaf Przybilla mit dem Wächterpreis der deutschen Tagespresse ausgezeichnet.

Uwe Ritzer, Jahrgang 1965, volontierte bei den „Nürnberger Nachrichten“, arbeitete anschließend als Lokaljournalist und leitete mehrere Jahre eine Lokalredaktion. Daneben war er für Rundfunksender und Regionalzeitungen tätig. Seit 1998 arbeitet er für die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ), seit 2005 als Korrespondent der SZ-Wirtschaftsredaktion. Von Nürnberg aus betreut er die nordbayerische Wirtschaft, sowie investigative Sonderthemen über die Region hinaus. Ritzer wurde mit dem Henri-Nannen-Preis in der Sparte investigativ, sowie dem Medienpreis der Sparda-Stiftung ausgezeichnet.

Olaf Przybilla, geboren 1972 in Wertheim, Baden-Württemberg, aufgewachsen in Bayern. Studium der Germanistik, Geschichte, Politikwissenschaften und Soziologie in Erlangen und Heidelberg. Nach dem Examen Dozent für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft und Literaturgeschichte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Seit 2001 Korrespondent der Süddeutschen Zeitung in Nordbayern, seit 2008 Leiter des Büros Franken der „Süddeutschen Zeitung“ in Nürnberg.

wiki: Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist ein wegen Schuldunfähigkeit Freigesprochener in einem Strafverfahren, das in der Öffentlichkeit eine breite, kritische und bis heute andauernde Diskussion fand. Er ist aufgrund richterlicher Anordnung in der forensischen Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Bayreuth untergebracht.

Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen seine frühere Ehefrau sowie Sachbeschädigung. Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth stufte ihn 2006 nach § 63 StGB als für die Allgemeinheit gefährlich ein und wies ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus ein. Das Gericht begründete dies unter anderem mit einem paranoiden Gedankensystem, das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde der Fall bekannt, nachdem Report Mainz am 13. November 2012 einen Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 veröffentlichte, der diesbezügliche Ausführungen Mollaths stützt. Schon ein Jahr zuvor hatte das Magazin die Frage aufgeworfen, ob Mollaths Schwarzgeldanschuldigungen zu Unrecht als Teil eines paranoiden Wahnsystems gedeutet worden seien und ob er sich daher fälschlicherweise in der forensischen Psychiatrie befinde.

Am 10. Juni 2013 äußerte sich die frühere Ehefrau von Mollath erstmals gegenüber der Presse und erhob gegenüber Mollath den Vorwurf, die Schwarzgeldgeschäfte seien vor der Trennung nie ein Thema gewesen und es gebe unabhängige Zeugen, die Mollaths Gewalttätigkeiten gegenüber ihr, schon vor der Ehe, sowie auch seiner eigenen Mutter bezeugen könnten.

Leben

Mollath besuchte eine Waldorfschule und schloss 1976 mit der Fachhochschulreife ab. Anschließend begann er ein Maschinenbaustudium, das er später abbrach. 1981 arbeitete er für rund zwei Jahre im Bereich Controlling bei MAN und gründete danach die Kfz-Werkstatt Augusto M., die auf Reifenhandel, Tuning und Restaurierung von Oldtimern spezialisiert war.

1978 lernte Mollath seine spätere Frau Petra kennen. Sie arbeitete von 1990 an als Vermögensberaterin, zuletzt bei der HypoVereinsbank. Sie heirateten 1991. Im August 2001 kam es nach Angaben der Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Körperverletzung. 2002 zog sie aus.

Mollath verlor 1960 seinen Vater, 1980 seine Mutter, die er bis zuletzt pflegte, durch Krebserkrankungen.

Die Ehefrau wandte sich im September 2003 an eine Ärztin, die aufgrund ihrer Schilderungen eine Stellungnahme schrieb, derzufolge Mollath mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung litt. Die Bescheinigung wurde am 23. September vom Rechtsanwalt der Ehefrau an das Amtsgericht Straubing gefaxt, woraufhin es wegen des Vorwurfs gefährlicher Körperverletzung zu einem Strafverfahren gegen Mollath vor dem Amtsgericht Nürnberg kam. Zwei vorgeschlagene Termine zur ambulanten Begutachtung seines Geisteszustandes nahm Mollath 2003 nicht wahr. Mitte 2004 und nochmals Anfang 2005 wurde er deshalb zur Erstellung eines psychologischen Gutachtens durch Gerichtsbeschluss in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Zwischenzeitlich wurde Mollath 2004 von seiner Frau geschieden. Ende 2005 kam zum Vorwurf der Körperverletzung der Vorwurf des Zerstechens von Autoreifen hinzu.

Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung. Nach zweimaligem Wechsel der Einrichtung befand sich Mollath von April 2006 an im Bezirkskrankenhaus Straubing.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath im August 2006 schließlich wegen Schuldunfähigkeit frei, da es die Taten als erwiesen sah und die „Aufhebung der Steuerungsfähigkeit […] gemäß § 20 StGB […] nicht ausgeschlossen werden“ konnte. Das Gericht ordnete seine weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da weitere Taten zu befürchten seien. Das Urteil stützte sich unter anderem auf das Gutachten des Sachverständigen Klaus Leipziger aus Bayreuth, das Mollath paranoide Wahnvorstellungen attestierte, die sich im Wesentlichen um einen „Schwarzgeldkomplex“ drehten.

Seit Mitte 2009 befindet sich Mollath in dem Bezirkskrankenhaus Bayreuth.

Politische und mediale Diskussion

Zahlreiche Medien, insbesondere die Süddeutsche Zeitung und Report Mainz, berichten seit Jahren kritisch über das Verfahren gegen Mollath, zum Beispiel über die Prozessführung. Sie warfen und werfen dem befassten Gericht Verfahrensfehler und die selektive Berücksichtigung von Beweismitteln vor.

Für ihre Artikelserie in der Süddeutschen Zeitung über den Fall Gustl Mollath wurden im März 2013 Olaf Przybilla und Uwe Ritzel mit dem 3. Preis des Wächterpreises ausgezeichnet.

Erster Bericht von Report Mainz

Erstmals im Fernsehen dargestellt wurde der Fall in einem Beitrag der Magazinsendung Report Mainz vom 13. Dezember 2011. Mollaths frühere Frau war demnach bei der HypoVereinsbank beschäftigt und Mollath hatte sie und weitere Mitarbeiter beschuldigt, für Kunden Schwarzgeldgeschäfte abzuwickeln. Die HypoVereinsbank hatte daraufhin interne Ermittlungen vorgenommen und ihr 2003 gekündigt, ebenso einem weiteren Mitarbeiter.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kritisierte in dem Bericht der am Urteil gegen Mollath beteiligte Schöffe Westenrieder das Verfahren. Er sei zur Zeit des Prozesses davon ausgegangen, dass die Geldwäsche-Vorwürfe Mollaths ungenau gewesen seien. Der Vorsitzende Richter habe Mollath jedes Mal lautstark unterbrochen und mit Saalverweis gedroht, wenn er das Thema Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung angesprochen habe.

Der Bericht kritisierte zudem, dass das Gericht Belege und handschriftliche Notizen zu Konten in der Schweiz nicht beachtete, die Mollath während des Verfahrens in einem 106 Seiten umfassenden „Duraplusordner“ eingereicht hatte.

Der Beitrag warf der Staatsanwaltschaft vor, sie hätte den detaillierten Angaben einer Strafanzeige Mollaths gegen seine Ex-Frau vom 11. Juni 2003 nachgehen müssen und überprüfen müssen, ob es Schwarzgeldtransfers gab. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte diese Anzeige als „zu pauschal“ abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft teilte dazu dem Magazin schriftlich mit, dass auch weiterhin kein Anlass für ein Ermittlungsverfahren bestehe.

Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag

Nach einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag verteidigte sich die Justizministerin Beate Merk (CSU) in einer Rede vor dem Landtag am 15. Dezember 2011 gegen den Eindruck, Mollath sei aufgrund seiner Strafanzeige untergebracht worden. Am folgenden Tag ließ sie durch einen Sprecher erklären, die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie sei Folge seiner Straftaten und habe mit seiner Strafanzeige gegen seine Frau und die Bank nichts zu tun. Mollath habe seiner Frau Würgemale am Hals, großflächige Hämatome und eine blutende Bisswunde zugefügt. Er habe zudem Dutzende Autoreifen zerstochen, unter anderem an Fahrzeugen von Anwälten seiner Frau. Seine Unterbringung sei vom Bundesgerichtshof bestätigt und werde regelmäßig überprüft. Sie wehrte sich gegen die Vorwürfe, dass die Staatsanwaltschaft auf Grund von Weisungen aus der Politik untätig bliebe. Die Staatsanwaltschaft selbst richtete daraufhin brieflich einige Fragen an die HypoVereinsbank.

Zweiter und dritter Bericht von Report Mainz

In die breite Öffentlichkeit gelangte der Fall, nachdem am 13. November 2012 die Süddeutsche Zeitung und Report Mainz sich erneut mit dem Fall Mollath beschäftigten. Report Mainz war an den Revisionsbericht der Bank vom März 2003 gelangt, den es in der Folge öffentlich machte. Nach dem Ergebnis der Untersuchung seien Mollaths Vorwürfe zwar in Teilbereichen diffus, aber seine Frau habe tatsächlich Kunden gegen Provisionen an eine Bank in der Schweiz vermittelt und Gelder dorthin transferiert. Es seien außerdem, über Mollaths Vorwürfe hinaus, bei anderen Mitarbeitern Verstöße gegen die Abgabenordnung und das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt und Hinweise auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung gefunden worden. So sei einer „allgemein bekannten Persönlichkeit“ geholfen worden, Schwarzgeld zu waschen.

Report Mainz konfrontierte Merk in der Sendung in einem Interview mit einem Zitat aus dem Revisionsbericht, wonach „alle nachprüfbaren Behauptungen sich als zutreffend herausgestellt“ hätten. Das Magazin stellte dies ihrer Aussage vor dem Rechtsausschuss am 30. Oktober 2012 gegebenüber, wonach der Bericht die Vorwürfe von Mollath gerade nicht bestätigt hätte. Merk erklärte daraufhin im Interview, dass sich keine verfolgbaren Aussagen bestätigt hätten.Am nächsten Tag erläuterte sie etwas ausführlicher, die laut Revisionsbericht zutreffenden Vorwürfe hätten arbeitsrechtliche Sachverhalte betroffen und seien nicht verfolgbar. Soweit strafrechtliche Sachverhalte betroffen gewesen seien, sei die Verjährung schon eingetreten. Es gehe nicht darum, ob Mollath die Wahrheit sage, sondern es gehe um seine Gefährlichkeit. Der Steuerfahnder Frank Wehrheim warf Merk in der Sendung vor, ihre Aussage sei eine „gewollte Falschaussage“. Die Süddeutsche Zeitung, die den Fall zeitgleich mit Report Mainz aufgegriffen hatte, berichtete darüber hinaus, dass die Finanzbehörden nach Bekanntwerden der Existenz des Revisionsberichts in der Sache Ermittlungen aufgenommen hatten.

Am 4. Dezember 2012 thematisierte Report Mainz den Fall ein drittes Mal, diesmal insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf der Befangenheit des Richters Brixner in Mollaths Verfahren. Er habe durch einen Anruf bei der Finanzverwaltung bewirkt, dass Mollaths Anzeigen nicht weiter verfolgt wurden.

Reaktionen

Der zweite Bericht löste eine Vielzahl öffentlicher Reaktionen aus. Die Opposition im Bayerischen Landtag forderte Merks Rücktritt. Die Bank verteidigte sich gegen Vorwürfe, wegen der ermittelten Gesetzesverstöße nicht selbst Strafanzeige erstattet zu haben. Die Revisionsprüfung habe „keine ausreichenden Erkenntnisse für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Kunden oder Mitarbeitern [ergeben], die eine Strafanzeige als angemessen erscheinen ließen“. Es hätten sich keine Beweise für strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden und die Prüfergebnisse seien dafür zu vage gewesen. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete dies daraufhin als eine „grotesk verharmlosende Darstellung“.

Thematisiert wurden auf den Bericht hin auch die psychiatrischen Gutachten über Mollath aus den Gerichtsverfahren und der laufenden Überprüfung. Der Schöffe Westenrieder sagte, er habe das psychiatrische Gutachten bereits während des Verfahrens als „schwach“ eingeschätzt, da es weitestgehend nach Aktenlage angefertigt wurde, Mollath während des Verfahrens „nicht exploriert“ worden sei und kein Zweitgutachten erfolgte. Auch der Vorsitzende der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP), die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen Landesärztekammer, der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller sowie die Süddeutsche Zeitung übten Kritik an der Qualität der medizinischen Gutachten und der Tragfähigkeit des Urteils.

Die erste fachärztliche Stellungnahme zu Mollaths psychischem Zustand sei alleine aufgrund der Angaben der Ehefrau entstanden, ohne dass die Ärztin Gabriele Krach, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum am Europakanal, je Mollath getroffen habe. Der erste gerichtliche Gutachter, Michael Wörthmüller habe sich für befangen erklärt und Klaus Leipziger empfohlen. Dieser habe 2005 anhand der ihm übersandten Strafakten ein Erstgutachten erstellt, das ein „paranoides Gedankensystem“ attestierte.

Der im Betreuungsverfahren vom Amtsgericht Straubing beauftragte Gutachter Hans Simmerl hingegen habe sich 2007 mehrere Stunden mit Mollath unterhalten, keine Hinweise auf eine psychotische Erkrankung konstatiert, schizophrentypische Wahnideen ausgeschlossen und sich für eine Aufhebung der Betreuung ausgesprochen. Ein Gutachten von Hans-Ludwig Kröber habe im Juni 2008 dagegen wiederum ohne persönliche Untersuchung Mollaths die Stellungnahmen von Krach und von Leipziger bestätigt. Es sei eine Reaktion der zuständigen Strafvollstreckungskammer auf die für Mollath positive Stellungnahme Simmerls gewesen. Ein Gutachten von Friedemann Pfäfflin habe 2010 zwar das von Leipziger konstatierte „Wahnsystem“ (hinsichtlich der Schwarzgeldvorwürfe) bestätigt, jedoch eine Allgemeingefährlichkeit und damit die Voraussetzung für die Unterbringung nach § 63 StGB verneint.

Die Süddeutsche Zeitung kritisierte zudem das Verfahren. Insbesondere seien entlastende Hinweise kaum berücksichtigt worden. Mollath habe zudem einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen, dem er misstraut habe und der sich daher kaum in der Lage gesehen habe, ihm zu helfen. Des Weiteren widersprach sie, ähnlich wie Müller, der Behauptung Merks, die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths und seine Einstufung als gemeingefährlicher Geisteskranker hätten nichts miteinander zu tun. Die Annahme eines „Schwarzgeldkomplexes“ habe für Mollaths Einweisung nicht nur im Urteil des Landgerichts Nürnberg 2006, sondern bis ins Jahr 2011 und in späteren richterlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle gespielt.

Im Zuge der Berichterstattung geriet Merk unter öffentlichen und politischen Druck und erklärte am 30. November 2012, den Fall Mollath neu aufrollen zu lassen.

Verteidigung des Verfahrens

Im Dezember 2012 schrieb die Spiegel-Journalistin Beate Lakotta zum Verfahren gegen Mollath, für viele Ungereimtheiten in diesem Fall ließen sich plausible Erklärungen finden. Einen Beweis für die Behauptung, Mollaths Ex-Frau sei in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt gewesen, gebe es nicht. Geld im Ausland zu besitzen sei an sich legal. Ein Arbeitsgericht habe ihre außerordentliche Kündigung aufgehoben.

Bezüglich „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt“ müsse gefragt werden, was überhaupt nachprüfbar gewesen sei. Dies seien vor allem die Transfers selbst, die aber strafrechtlich nicht zu beanstanden seien. Mollath habe die Bitte der Bank um konkrete Anhaltspunkte für den von ihm behaupteten „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“ nur mit „Ich mache doch nicht Ihre Revisionsarbeit“ beantwortet. Die psychiatrischen Gutachter hätten ihre Diagnose nicht mit den Schwarzgeldbehauptungen begründet, sondern mit dem „wirren Inhalt“ der von ihm versandten Briefe. Mollath habe Verbindungen zwischen den Geschäften seiner Frau und der Rüstungsindustrie sowie den Rotariern gestrickt. Er habe die Reifen so zerstochen, dass die Fahrer es in einigen Fällen erst während der Fahrt bemerkten und nur mit Glück nicht zu Schaden kamen. Seine Täterschaft ergebe sich aus einem Brief an einen der Geschädigten; dieser Brief habe die Namen der übrigen aufgelistet und ihnen eine Verbindung zu Schwarzgeldgeschäften vorgeworfen.

Der Gutachter Leipziger verteidigte sein Gutachten gegen Vorwürfe, es sei aufgrund der Feststellungen des Revisionsberichts nicht mehr haltbar. Bei wahnhaften Störungen fände sich im Wahn häufig ein wahrer Kern.

Debatten im Rechtsausschuss

Am 28. Februar und 7. März 2013 gab es Debatten über den Fall Mollath im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages. Diese betrafen insbesondere die Frage, ob es eine Einflussnahme des Richters Otto Brixner auf die Steuerfahndung gab. Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, Roland Jüptner, verneinte dies. Bei der ersten Sitzung gab er als Begründung an, dass es dann eine Aktennotiz hätte geben müssen. Die Süddeutsche Zeitung berichtete daraufhin, ein derartiger Aktenvermerk existiere. Ähnlich sei die Situation auch bezüglich einer Aussage Beate Merks im März 2012 vor dem Landtag, wonach der „Duraplusordner“ ein „abstruses Sammelsurium“ sei. Sie hätte zusammen mit dem Revisionsbericht und Kontoverfügungen von Schweizer Nummernkonten im Dezember 2012 zur Einleitung einzelner Steuerstrafverfahren geführt. Zunächst entgegnete Jüptner, es sei nur eine handschriftliche Notiz vorhanden, diese sei kein Aktenvermerk. Die Opposition wies jedoch auf eine interne Stellungnahme hin, in der Jüptner 2012 selbst von einem „handschriftlichen Aktenvermerk“ geschrieben hatte. In der Sitzung vom 7. März entschuldigte sich Jüptner; er habe den Aktenvermerk wegen des Steuergeheimnisses geheimhalten müssen. Jüptner bestand jedoch auf seiner Auffassung, dass die Einstellung des Verfahrens auch ohne das Telefonat mit Brixner erfolgt wäre. Die Opposition gab sich nicht überzeugt.

Ein weitere Diskussionspunkt in der Sitzung vom 7. März 2013 betraf eine Äußerung, die der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich laut Zeit telefonisch getätigt hatte. Demnach gestehe man zu, dass das Urteil mit einer „gewissen ‚Schludrigkeit‘“ zustande gekommen sei. Man betrachte jedoch das Urteil unabhängig der Flüchtigkeitsfehler als im Ergebnis richtig. Eine Neuverhandlung auf politischen Druck hin mit Freispruch würde einer Katastrophe für die Bevölkerung gleichkommen, da man mit Mollath dann einen gefährlichen Mann auf die Straße entlassen würde. Die Opposition im Bayerischen Landtag forderte daraufhin, der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg den Fall wegen Befangenheit zu entziehen, was das Bayerische Justizministerium jedoch zurückwies. Die Opposition monierte, dass der Fall einer Staatsanwaltschaft außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks zugeteilt worden war, nun aber doch wieder eine Stelle dort zuständig sei und Nerlich zudem auch 2004 Amtsgerichtspräsident in Nürnberg gewesen und in dieser Funktion für zwei erfolglose Eingaben Mollaths zuständig gewesen sei. Nerlich dementierte daraufhin, dass er oder einer seiner Mitarbeiter die in der Zeit wiedergegebenen Aussagen gemacht hätten. Grüne und FW, die in einem Dringlichkeitsantrag die Ablösung Nerlichs forderten, konnten in der Sitzung nicht die Unterstützung der SPD gewinnen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Franz Schindler von der SPD, stellte dabei klar, die Politik über die Zuständigkeit von Staatsanwälten entscheiden zu lassen käme politischer Justiz gleich.

Weitere Medienberichterstattung

Anfang April sagte Florian Streibl, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler Bayern, infolge von Mollaths Angaben seien 19 Steuerermittlungsverfahren eingeleitet worden, teils durch Selbstanzeigen.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete, Mollath sei zwischen April und Oktober 2006 unter Betreuung gestellt worden. Das Haus seiner Eltern sei im Dezember 2007 für 226.000 Euro unter Wert zwangsversteigert worden. Ersteigert worden sei es von Mollaths geschiedener Frau.

Mitte April bestätigte Brixner das Gerücht, dass er und der heutige Ehemann von Mollaths früherer Frau sich gekannt hatten. Er sei 1980 der Handballtrainer des Bankmanagers gewesen, habe danach keinen Kontakt mehr zu ihm gepflegt. Nach Mollaths Angaben sei seine frühere Frau zum Zeitpunkt des Prozesses 2006 bereits mit ihm liiert gewesen.

Brixner hatte das Urteil, welches Mollath in die Psychiatrie einwies, alleine unterzeichnet.

Neuer Untersuchungsausschuss im Landtag

Anfang April 2013 beantragten Grüne und Freie Wähler einen weiteren Untersuchungsausschuss im Landtag, in dem die ehemaligen Ministerpräsidenten Günther Beckstein und Edmund Stoiber, die Mollath angeschrieben hatte, gehört werden sollen, ob „Vernebelung und Unwahrheit in offiziellen Stellungnahmen der Justizministerin, der Finanzverwaltung und leitender Justizangestellter“ zu Mollaths Situation beigetragen hätten und warum seinen Hinweisen zu den Schwarzgeldverschiebungen nicht nachgegangen worden sei.

Der Dienststellenleiter Wolfgang Kummer gab an, von dem „Duraplusordner“ zwar gewusst zu haben, ihn aber nicht angefordert zu haben. So sei es erst 2011 über den Revisionsbericht der Bank zu einer Bestätigung seiner Vorwürfe gekommen.

Am 17. Mai 2013 sagte u. a. der Richter a. D. Otto Brixner vor den Untersuchungsausschuss aus.

Dabei gab er an, den Duraplusordner nicht gelesen zu haben. Er sei in schwierigen persönlichen Umständen gewesen. Es sei nicht sein Urteil gewesen. Die SZ kritisierte, nur 8 der 106 Seiten des Duraplusordners bestünden aus Mollaths Darlegungen. Diese hätten zudem ein Teilgeständnis enthalten. Deshalb sei es abwegig, einen Zusammenhang mit den Tatvorwürfen zu verneinen, wie es das Urteil tat, vor allem, wenn der Inhalt gar nicht gelesen wurde.

Am 4. Juni bestätigte der pensionierte Generalstaatsanwalt Klaus Hubmann im Ausschuss, zur Zeit von Mollaths Anzeigen der Präsident des Rotary-Club Nürnbergs gewesen zu sein. Er wies Verbindungen in den HVB-Vorstand zurück. Dies gelte trotz der Tatsache, dass eine Mitarbeiterin der HVB dafür freigestellt war, Verwaltungstätigkeiten für den Rotary-Club durchzuführen, und zwar in einem Zimmer in der Bankfiliale.

Am 6. Juni räumte der Ermittler Wolfhard Meindl ein, das Gericht habe „einige prozessuale Normen nicht ganz richtig beachtet“. Den Vorwurf der Rechtsbeugung wies er laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung zurück. Die Süddeutsche Zeitung berichtete dagegen, Staatsanwalt Meindl halte in einem Punkt eine Rechtsbeugung für möglich. Der Steuerfahnder Georg Seifert bestätigte Ermittlungen gegen eine Anzahl von Steuerpflichtigen, die Mollath aufgeführt hatte. Nicht bestätigen könne er bisher Mollaths Vorwürfe, wonach seine frühere Ehefrau vermögenden HVB-Kunden geholfen habe, Schwarzgelder in die Schweiz zu verschieben. Man habe unversteuerte Zinseinkünfte gefunden, jedoch nur im niedrigen Bereich, und bei einigen Bankkunden sei möglicherweise aufgrund von Freibeträgen und Anrechnung der Schweizer Quellensteuer sogar mit einer Steuererstattung zu rechnen.

Am 10. Juni 2013, einen Tag, bevor Mollath selbst gehört wurde, äußerte sich die frühere Ehefrau von Mollath erstmals selbst. Die Diskussion über Mollath sei hysterisch und weit entfernt von objektiven Grundlagen geführt worden. Das Thema Schwarzgeld sei zwischen ihr und Mollath während der Beziehung niemals, sondern erst nach der Trennung ein Thema gewesen. Mollath sei schon vor der Trennung überschuldet gewesen und sie habe aus Versicherungsleistungen und zwei Erbschaften Geld für seine Firma zugeschossen und ihm Darlehen von insgesamt 300.000 EUR gegeben. Dennoch habe Mollath nach der Trennung noch weiter Geld gefordert. Sie habe das Haus zwangsversteigern lassen, nachdem sie Schuldtitel für die Darlehen erwirkt habe. Das belegten Briefe Mollaths, Bilanzen, Konto- und Grundbuchauszüge. Grund für die Trennung seien wiederholte Gewaltausbrüche Mollaths gewesen. Mollath habe sie schon vor der Ehe geschlagen, des Weiteren habe er auch seine Mutter geschlagen. Dafür gebe es unabhängige Zeugen außerhalb der Familie. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg kommentierte, die Aussagen der früheren Frau Mollaths seien geeignet, den Ausgang eines eventuellen Wiederaufnahmeverfahrens zu beeinflussen.

Am 11. Juni wurde Mollath selbst vom Untersuchungsausschuss gehört. Der Vorsitzende Florian Herrmann (CSU) betonte, das Thema des Untersuchungsausschusses sei das Verhalten der staatlichen Behörden, nicht die Frage, ob Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht sei. Mollath wies von sich, wahnhaft zu sein. Er gestand zu, der Duraplusordner könne auf den ersten Blick wirr erscheinen. Wer ihn vollständig durchlese, könne ihn aber verstehen. Auf Nachfrage gab er an, nie von der Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft wegen des Duraplusordners kontaktiert worden zu sein. Er bekräftigte seinen Vorwurf der Schwarzgeldgeschäfte und auch seine Aussage, der Revisionsbericht beschreibe bei weitem nicht deren wahren Umfang. Er habe vor seiner Unterbringung weitere Beweismittel nach Frankreich und in die Schweiz gebracht bzw. an Personen dort versendet, nämlich an Serge Klarsfeld (Ehemann von Beate Klarsfeld) und an den Schweizer Autor Jean Ziegler. Es sei aber ungewiss, ob sie bei den Empfängern noch vorhanden seien. Weiteres Material sei bei der Zwangsversteigerung seines Hauses verloren gegangen.

Mollath kritisierte den Richter Brixner dafür, ihm das Wort verboten zu haben. Er kritisierte außerdem die Unterbringung in der Psychiatrie und forderte eine Verlegung in die Sicherheitsverwahrung in einem Gefängnis. Angesprochen auf die Aussage seiner früheren Frau vom Vortag wies er jede körperliche Gewaltanwendung zurück, ebenso die Reifenstecherei. MdL Florian Streibl (Freie Wähler, Initiator des Ausschusses) hielt Mollaths Theorie einer Verschwörung zwischen HypoVereinsbank, Justiz, Finanzbehörden und Psychiatrie zwar für widerlegt, die Nachlässigkeit der Justiz in diesem Fall sei aber fast noch schlimmer (als die Vorwürfe, die Mollaths Verschwörungstheorie erhob). Edward Braun bezeichnete die Aussagen von Mollaths Ex-Frau vom Vortrag als Schutzbehauptungen.

Justizministerin Beate Merk ist am 14. Juni vor den Untersuchungsausschuss geladen.

Dokumentation über den Fall Mollath

Am 3. Juni 2013 zeigte die ARD eine Dokumentation, in der zwei Journalisten aus der Redaktion von Report Mainz ihre bisherigen Magazinsendungen zusammenfassten. Des Weiteren wurden anonyme Aussagen eines Sohnes eines Anlegers der HVB wiedergegeben, wonach die Bank dessen Vater Hilfe dabei angeboten habe, Schwarzgeld in die Schweiz zu transferieren. Der Tagesspiegel kritisierte jedoch, die Dokumentation beschränke sich zu sehr auf das Wiederaufbereiten schon präsentierter Fakten. Sie stellte die Frage, ob Mollath in der Auseinandersetzung mit seiner Ex-Frau nicht vielleicht doch gewalttätig gewesen sein und auch Autoreifen zerstochen haben könnte, und die Gutachter vielleicht doch nicht schlampig gearbeitet hätten.

Kurz darauf berichtete die Redaktion von Report Mainz in einer Pressemitteilung, dass es im Bezug auf Mollaths Angaben schon im April Durchsuchungen beim Bankhaus Bethmann gegeben habe, bezüglich Geschäften aus der Zeit, als sie noch ein Teil der HypoVereinsbank-Gruppe war.

Verfahren von 2012 an

Überprüfung der Zwangsunterbringung

Der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack legte im Januar 2012 im Namen Mollaths eine Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg und des Landgerichts Bayreuth ein. Er strebte damit die Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie an. Artikel 2 des Grundgesetzes sei verletzt, da die Unterbringung in der Psychiatrie nicht mehr dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspreche. Mit einer Wiederholung der von Mollath 2001 an seiner Ehefrau begangenen Körperverletzung sei nach der Scheidung der Ehe nicht mehr zu rechnen, außerdem seien die Mittel polizeilicher Auflagen und der Führungsaufsicht ausreichend. Die Beschwerde wurde im November 2012 noch geprüft.

Am 27. November 2012 kündigte die Staatsanwaltschaft Nürnberg an, Mollaths Zwangsunterbringung zu überprüfen. Dabei solle unter anderem „die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Unterbringung“ überprüft werden. Auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer schaltete sich an diesem Tag in die Diskussion ein. Aus seiner Sicht sei die Justiz „gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten“. Am 4. Februar 2013 entschied das Landgericht Bayreuth gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens zur Frage Mollaths weiterer Unterbringung. Mollaths Stellungnahme („überflüssige und geradezu groteske Maßnahme“) deute darauf hin, dass er erneut die Mitwirkung verweigern würde, und folglich seien durch ein solches Gutachten keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth will diese Entscheidung überprüfen.

Strafanzeigen

Der Rechtsanwalt Rainer Schmid aus Nagold, der am Verfahren Mollath nicht beteiligt ist, stellte im November 2012 Strafanzeige wegen aller in der Sache denkbaren Delikte. Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte dieses Verfahren jedoch im Mai 2013 ein. Es gäbe keine hinreichenden Anhaltspunkte „für Straftaten, insbesondere der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, falschen Verdächtigung sowie falschen uneidlichen Aussage“. Weder aus den Anzeigen noch aus beigezogenen Akten hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben.

Wiederaufnahmeantrag von Mollath

Am 19. Februar 2013 stellte Gerhard Strate, der Mollath im Dezember 2012 zusätzlich zur schon zuvor tätigen Rechtsanwältin Mollaths, Erika Lorenz-Löblein, ein Mandat übernommen hatte, als Erster einen Wiederaufnahmeantrag. Dieser stützt sich ausdrücklich nur auf altes Beweis- und Aktenmaterial. Er beruft sich wegen des Revisionsberichts der Bank zwar auch auf den § 359 Nr. 5 StPO, argumentiert aber vorwiegend mit dem § 359 Nr. 3 StPO: Der Richter Otto Brixner habe strafbare Rechtsbeugungen begangen. Er habe den Pflichtverteidiger Mollaths nicht entlassen, obwohl dieser offenkundig als Belastungszeuge in Frage gekommen sei und daher in einem Interessenkonflikt gewesen sei. Brixner habe das Recht gebeugt, indem er eine Vielzahl diesbezüglicher Entlassungsanträge Mollaths, des Pflichtverteidigers selbst und auch der Staatsanwaltschaft abgelehnt, ignoriert oder nicht der zuständigen Stelle vorgelegt habe.

Strate wirft Brixner in dem Antrag außerdem vor, er habe die Gerichtsbesetzung eigenmächtig bestimmt, eine Anhörung des Angeklagten unterlassen und mit dem ihm vorliegenden Aktenmaterial eine mutwillige Verfälschung des Sachverhalts betrieben; dies seien weitere vorsätzliche Rechtsbeugungen gewesen. Er beruft sich, im Vorgriff auf ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren, insbesondere auf einen Blogeintrag  der ehemaligen Staatsanwältin Gabriele Wolff, wonach es hinsichtlich der Reifenstechereien zu Beweismanipulationen gekommen sei, ohne die höchstens noch das Beweismaß einer Vermutung erreicht sei. Neue Tatsachen neben dem Revisionsbericht seien außerdem, dass es bereits an einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gefehlt habe und dass die anfängliche Einweisung zur Untersuchung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen habe; sie sei als verbotene Vernehmungsmethode zu bewerten.

Strate nahm in seinem Antrag an, ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft mit neuen Ermittlungsergebnissen stehe unmittelbar bevor und beide Anträge würden sich wechselseitig ergänzen.  Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich dementierte dies; ein eigener Wiederaufnahmeantrag werde lediglich geprüft. Nerlich hatte die Öffentlichkeitsarbeit in dem Verfahren kurz zuvor der mit dem Fall betrauten, ihm unterstellten Staatsanwaltschaft Regensburg entzogen; dies wurde in der Süddeutschen Zeitung kritisch kommentiert. Das Justizministerium kündigte im Rechtsausschuss am 7. März 2013 einen baldigen eigenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft an.

Am 1. Mai 2013 ergänzte Strate seinen Wiederaufnahmeantrag, u. a. mit der Feststellung, die Sprechstundenhilfe in der Arztpraxis, aus der Petra M. die Verletzungen attestiert wurden, sei mit dem Bruder von Mollaths früherer Frau liiert.

Am 28. Mai 2013 vermerkte die Strafvollstreckungskammer, dass sie aufgrund der Komplexität des Falls die Erfolgsaussichten der Wiederaufnahmeanträge noch nicht hinreichend konkret einschätzen könne und auch der vorgebrachte Wiederaufnahmegrund der unechten Urkunde ihr nicht zwingend als zulässig erscheine; daher lehne sie eine Entscheidung über die Unterbrechung der Strafvollstreckung vorerst ab. Heribert Prantl, ein leitender SZ-Redakteur und Jurist, warf der Strafvollstreckungskammer daraufhin in einem Kommentar Justizversagen vor. Strate legte gegen die Nichtentscheidung Beschwerde beim OLG Nürnberg ein und drohte mit Verfassungsbeschwerde.

Am 11. Juni warf Strate in Report Mainz der Justiz vor, den Fall hinauszuzögern. Der Gerichtssprecher Johann Piendl des Landgerichts Regenburg betonte im Interview mit ‚Report Mainz‘, die Überprüfung des Falles könne noch dauern. Es gebe keinerlei Fristen, die das Gesetz vorgebe und innerhalb derer über einen Wiederaufnahmeantrag entschieden werden müsse.

Strafanzeige gegen Richter und Klinikleiter

Am 4. Januar 2013 erstattete Strate eine Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung gegen den Richter  Armin Eberl und den Leiter der forensischen Abteilung am Bayreuther Klinikum, die Mollaths Einweisung zur Beobachtung bewirkt bzw. nicht abgebrochen hatten. Darin argumentierte er, die Einweisung und fortgesetzte Unterbringung sei nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar gewesen. Am 26. Februar 2013 entschied die Staatsanwaltschaft, mangels Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Am Tag darauf legte Strate Beschwerde gegen die Nichteröffnung ein  und wies in seiner Ergänzung der Beschwerdebegründung darauf hin, dass es nur durch die bis Ende Dezember 2005 verzögerte Weitergabe der Akten durch Richter Eberl an das zuständige Landgericht und durch weitere außergewöhnliche Verspätungen im Posteingang am im Nebengebäude befindlichen Landgericht Nürnberg-Fürth möglich war, dass die 7. Strafkammer unter Otto Brixner für den Fall Mollath zuständig wurde. Bei unverzögerter Weitergabe der Akten – so wie von der Staatsanwaltschaft im August 2005 beantragt und wegen „Gefährdung der Allgemeinheit“ anzunehmen sei – wäre wegen des im Jahr 2005 noch geltenden Geschäftsverteilungsplans eine Zuteilung an die 7. Strafkammer unmöglich gewesen.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg

Schon am 13. Dezember 2012 hatte die bayerische Justizministerin Beate Merk erklärt, sie werte den Anruf des Richters Brixner bei der Steuerfahndung als neue Tatsache  und habe die Staatsanwaltschaft Regensburg angewiesen, die Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem zuständigen Landgericht Regensburg in die Wege zu leiten. Die Antragseinreichung wurde dabei für die Mitte der folgenden Woche (also noch vor Weihnachten) in Aussicht gestellt. Dies geschah jedoch nicht, so dass zwischenzeitlich zuerst der Wiederaufnahmeantrag von Gerhard Strate gestellt wurde. Erst am 18. März 2013 stellte auch die Staatsanwaltschaft Regensburg einen eigenen. Sie stützte diesen auf das nicht von der Ärztin selbst, sondern von ihrem Sohn unterschriebene Attest als unechte Urkunde i.S.d. § 359 Nr. 1 StPO und als „neue Tatsachen“ i.S.d. § 359 Nr. 5 StPO auf die Umstände der Ausstellung des Attests, die neu zu bewertende Glaubwürdigkeit der Ehefrau als Zeugin und die durch den Revisionsbericht als belegbare, im Urteil aber als „Wahnausweitung“ gewertete Angaben Mollaths über die Geldbewegungen bei der HypoVereinsbank. In einer dem Antrag folgenden Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung werden einige der dort erhobenen Vorwürfe der Rechtsbeugung als zutreffend bezeichnet.

Vorgezogene Überprüfung der Zwangsunterbringung

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth kündigte am 8. April 2013 an, die routinemäßig für Ende Juli anberaumte Jahresprüfung der Unterbringung vorzuziehen. In der Stellungnahme zum Unterbringungsverlauf bekräftigte der Gutachter Leipziger die bisherige Bewertung. Oberstaatsanwalt Lupko beantragte in seiner Verfügung vom 27. März 2013 unter Berufung auf diese Stellungnahme die Fortdauer der Unterbringung; sie sei auch unter Berücksichtigung des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg noch verhältnismäßig. Mollaths Verteidigerin Erika Lorenz-Löblein kritisierte, anwaltliche Telefonate zwischen ihr und Mollath seien zumindest in Teilen vom Bezirkskrankenhaus protokolliert worden.

In seinem Schriftsatz versuchte Strate die Strafvollstreckungskammer zu überzeugen, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg und die diesem zugrunde liegenden Zeugenaussagen eindeutig sei, dass von Anfang an die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht vorgelegen hätten und dass gemäß den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch im Vollstreckungsverfahren Sachaufklärung betrieben werden müsse. Am 18. April 2013 fand die Anhörung Mollaths vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth statt.

Am 26. April entschied die Strafvollstreckungskammer, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigen Pfäfflin einzuholen.

Sonstiges

Das CSU-Mitglied, Professorin und Ärztin Ursula Gresser hat wegen einer Nachricht im Netzwerk Twitter Besuch von der Polizei bekommen. Gresser macht sich im Fall des bayerischen Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath für den Mann stark und wies in einem Tweet auf eine Veranstaltung mit Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am Montag hin: „Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen“, heißt es in dem mittlerweile gelöschten Beitrag. Für die Polizei Grund genug, Gresser zwei Beamten in Zivil zu schicken.

Wie die Professorin und Ärztin am Dienstag, 11.06.2013 sagte, erklärten ihr die Polizisten, es gebe Bedenken wegen der Sicherheit der Veranstaltung. Das sei ein Versuch gewesen, sie einzuschüchtern und von einem Besuch abzuhalten.

Der Bericht kritisierte zudem, dass das Gericht Belege und handschriftliche Notizen zu Konten in der Schweiz nicht beachtete, die Mollath während des Verfahrens in einem 106 Seiten umfassenden „Duraplusordner“ eingereicht hatte.

Der Beitrag warf der Staatsanwaltschaft vor, sie hätte den detaillierten Angaben einer Strafanzeige Mollaths gegen seine Ex-Frau vom 11. Juni 2003 nachgehen müssen und überprüfen müssen, ob es Schwarzgeldtransfers gab. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte diese Anzeige als „zu pauschal“ abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft teilte dazu dem Magazin schriftlich mit, dass auch weiterhin kein Anlass für ein Ermittlungsverfahren bestehe.

Pressestimmen

Gustl Mollath – Sein bester Anwalt
FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung – ‎11.06.2013‎
11.06.2013 · Der berühmteste Psychiatriepatient der Republik tritt vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags als Zeuge in eigener Sache auf: Sprachlich präzise und äußerst rational ist Gustl Mollath der beste Anwalt seiner selbst.

Gustl Mollath muss mindestens bis 2014 in Psychiatrie bleiben
Spiegel Online‎
Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath glaubt, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz…

Mollath vor dem Untersuchungsausschuss: „Bitte nicht mehr diese Anstalt“
STERN.DE
Gustl Mollath vor dem Untersuchungsausschuss: „Bitte nicht mehr diese Anstalt“. Zehn Jahre fragte keine Behörde nach. Nun ist Gustl Mollath als Zeuge im Untersuchungsausschuss zu seinem eigenen Fall aufgetreten.

Gustl Mollath „Ich bin ein Bauernopfer in übelster Weise“
DIE WELT
Als Gustl Mollath pünktlich den Konferenzsaal im bayerischen Landtag betritt, brandet Applaus auf. Die zahlreichen Mollath-Anhänger klatschen rhythmisch. Mollath bleibt äußerlich ungerührt.

Prozess gegen Gustl Mollath Die Freiheit, sprechen zu dürfen
taz.de
„Es liegt kein paranoides Wahnsystem vor“, sagt Gustl Mollath im Bayerischen Landtag. Tosender Applaus bricht los, als Gustl Mollath den Konferenzsaal im Bayerischen Landtag durch die Tür rechts neben dem Pult betritt.

Gegen seinen Willen: Gericht: Gustl Mollath muss weiter in Psychiatrie bleiben
FOCUS Online
Trotz Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag wird Gustl Mollath die Psychiatrie nicht so schnell verlassen können. Ein Gericht hat die weitere Unterbringung bis 2014 angeordnet. Mollath hatte zuvor über unerträgliche Bedingungen geklagt.

Bayerischer Landtag: Gustl Mollath rechnet mit Justiz ab
ZEIT ONLINE – ‎11.06.2013‎
Der gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehaltene Gustl Mollath hat erstmals im bayerischen Landtag ausgesagt. Vor einem Untersuchungsausschuss bezeichnete Mollath seine seit sieben Jahren andauernde Unterbringung als „unberechtigt“.

Gustl Mollath wies auf Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank hin …
Wiener Zeitung 
Das Urteil war klar und eindeutig: Unter einem „paranoiden Wahnsystem“ leide der Angeklagte Gustl Mollath, folgte das Landgericht Nürnberg im August 2006 den Gutachten. Der Justiz gilt Mollath als gemeingefährlich…

Gustl Mollaths Bitte und ein kurioser Polizeieinsatz
Augsburger Allgemeine – ‎11.06.2013‎
Wegen einer Twitter-Nachricht zum Fall Mollath hat eine Professorin Besuch von der Polizei bekommen. Gustl Mollath selbst wandte sich mit einer Bitte an den Ausschuss im Landtag.

Mollath vor dem Untersuchungsausschuss – Von der Justiz misshandelt
Süddeutsche.de – ‎11.06.2013‎
Großer Auftritt für Gustl Mollath: Zweieinhalb Stunden lang spricht er über seine Sicht auf jene Ereignisse, die ihn vor sieben Jahren zum Insassen einer Psychiatrie gemacht haben.

Wiederaufnahmeantrag abgelehnt: Gustl Mollath muss in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Und das, obwohl das Regensburger Gericht frühere Verfahrensfehler durchaus einräumt. Ist das gerecht? Die öffentliche Meinung ist gespalten. Donnerstag, 25.07.2013, 09:19

Badische Neueste Nachrichten: „Ärzte werden gerne als „Halbgötter in Weiß“ verunglimpft. Die Frage nach den „Halbgöttern in Schwarz“ und den Grenzen ihrer Selbstherrlichkeit ist mindestens ebenso berechtigt … So wie Kinder lernen müssen, dass offener Umgang mit Fehlern zur Kultur des Miteinanders gehört, müssen auch Richter begreifen, dass ihre Macht Grenzen haben muss, wenn sie für derart berechtigtes Unbehagen sorgt. Sonst wird Richterschelte salonfähig – und das wäre wirklich schlimm.“

Hannoversche Allgemeine Zeitung: „Einzig positiver Effekt könnte sein, dass man sich grundsätzlich Gedanken darüber macht, ob zu viele Menschen zu leichtfertig in die Psychiatrie geschickt werden. Mehr als 6700 Einweisungen hat es im vergangenen Jahr gegeben, doppelt so viele wie noch vor zwanzig Jahren. Müssen wir wirklich so viel Angst vor diesen Menschen haben? … nach der Bundestagswahl gehört eine Reform des Psychiatrie-Paragrafen auf die Tagesordnung der Politik.“

Reutlinger General-Anzeiger: „Es ist bedauerlich, dass das Landgericht Regensburg eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath ablehnt. Zwar ging es dort nicht um Schuld, Unschuld oder Unzurechnungsfähigkeit des Mannes. Aber ein neues Verfahren wäre der beste Weg gewesen, konkrete Vorwürfe von Unterstellungen zu trennen und den Vorwurf politischer Einflussnahme richterlich prüfen zu lassen.

Nürnberger Nachrichten: „Im Fall Mollath sind ein schwieriger Angeklagter und ein, vorsichtig formuliert, nicht ganz einfacher Vorsitzender Richter unglücklich aufeinandergetroffen…

Nürnberger Zeitung: „Die Regensburger Richter haben bewiesen: Die bayerische Justiz ist unabhängig. Nach sorgfältigster und langer Prüfung entschieden sie, dass das viel gescholtene Nürnberger Urteil aus dem Jahr 2006 trotz diverser Unzulänglichkeiten im Ergebnis richtig ist.

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Untersuchungsausschuss Fall Mollath – Bayerischer Landtag
http://www.bayern.landtag.de/de/482_10296.php‎
Untersuchungsausschuss Fall Mollath. Nach Antragstellung durch die Oppositionsfraktionen (Drs. 16/16408) und Beratung im Verfassungs- und Rechtsausschuss (Drs. 16/16467) hat die Vollversammlung des Bayerischen Landtags am 24. April 2013 gem. Art. 25 Bayerische Verfassung den Untersuchungsausschuss eingesetzt und die von den Fraktionen benannten Mitglieder bestellt (Drs. 16/16555).

Der Untersuchungsausschuss wurde von der Volllversammlung am 24. April 2013 eingesetzt und hat sich am 26. April 2013 konstituiert. Er soll ein mögliches Fehlverhalten bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, zuständiger Ministerien und der Staatskanzlei im Zusammenhang mit der Unterbringung des Gustl Mollath in psychiatrischen Einrichtungen untersuchen. Auch die Strafverfahren sowie der Umgang mit den von Gustl Mollath erstatteten Strafanzeigen wird Gegenstand der Untersuchung sein.

Als Vorsitzender wurde der CSU-Abgeordnete Dr. Florian Herrmann bestellt. Die Funktion des Stellvertreters übernimmt Florian Streibl von der Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Dem Untersuchungsausschuss gehören neun Mitglieder an; die Sitzverteilung richtet sich nach dem Sainte-Laguë-Schepers-Verfahren. Die Sitzungen sind – abgesehen von der Beratung von Verfahrensfragen – in der Regel öffentlich. Der Untersuchungsausschuss hat weitgehende Kompetenzen: Er kann Akten anfordern und gegebenenfalls beschlagnahmen, Zeugen vorladen und notfalls vorführen lassen. Das Ergebnis der Untersuchungen wird in einem Bericht an das Plenum, einem sogenannten Abschlussbericht, zusammengefasst.

Der Untersuchungsausschuss ist seit seiner ersten, konstituierenden Sitzung am 26. April 2013 insgesamt in 10 Sitzungen zusammengetreten. In der Sitzung vom 9. Juli 2013 hat der Ausschuss den Schlussbericht beraten und beschlossen. Abschließend wurde der Schlussbericht (Drs. 16/17741) in der Vollversammlung am 17.07.2013 behandelt.

Sitzungsübersicht

1. Sitzung: 26.04.2013
2. Sitzung: 14.05.2013 Zeugeneinvernahmen – RR Rolf Preiß; StAR Klaus Schreiber; Ltd. RD a.D. Wolfgang Kummer; Präsident BayLfSt Dr. Roland Jüptner
3. Sitzung: 17.05.2013 Zeugeneinvernahmen – JVIin Ingrid Gruber; JOS Karl-Heinz Mühlbauer; RiLG Dr. Verena Fili; RiAG Armin Eberl; OStA Dr. Robert Heusinger; VorsRiLG a.D. Otto Brixner
4. Sitzung: 04.06.2013 Zeugeneinvernahmen: GenStA a.D. Klaus Hubmann; Präsident BayLfSt Dr. Roland Jüptner
5. Sitzung: 06.06.2013 Zeugeneinvernahmen: StAR Georg Seifert; OStA Dr. Wolfhard Meindl; GenStA Hasso Nerlich
6. Sitzung: 10.06.2013 Zeugeneinvernahmen: MR UdoGramm; LMR Michael Grauel; Polizeipräsident a.D. Gerhard Hauptmannl; GenStA a.d. Prof. Dr. Heinz Stöckl
7.Sitzung: 11.06.2013 Zeugeneinvernahmen: Gustl Mollath, Edward Braun
8. Sitzung: 13.06.2013 Zeugeneinvernahmen: RiAG Barbara Stengel; OStAin Sabine Schauer; OStA Alfred Huber; RiLG a.D. Petra Heinemann; Peter Reisner; Herrmann-Albrecht Heß
9. Sitzung: 14.06.2013 Zeugeneinvernahmen: OB Matthias Thürauf; Staatsministerin Dr. Beate Merk
10. Sitzung, 09.07.2013 – Schlussbericht
Quelle: www.bayern.landtag.de

Justizministerin Merk: Ablenkungsmanöver und weitere Unwahrheiten
Veröffentlicht am Juli 19, 2013 von uamollath
Gustl Mollath braucht keine Gnade, sondern sein Recht
„Nicht gnadenwürdig“: Dieses vernichtende Urteil fällte Bayerns Justizministerin Beate Merk anno 2010 im Zusammenhang mit der (letztlich erfolglosen) Petition eines Nürnberger Ehepaars, in der um Begnadigung Gustl Mollaths ersucht worden war. Heute erwägt sie nach Zeitungsberichten vom Freitag „Gnade für Mollath“. Aber das – so der Fraktionschef der Landtagsgrünen, Dr. Martin Runge – „kann und darf nicht der Weg sein, wie der Fall Mollath jetzt hektisch und unter großem öffentlichen Druck abgeräumt werden soll.“ Artikel weiterlesen: Ein Blog der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bayerischen Landtag.

Bayern: Mollath-Untersuchungsausschuss legt Abschlussbericht vor …
http://www.spiegel.de › Politik › Deutschland › Gustl Mollath
09.07.2013 – Der Abschlussbericht der bayerischen Opposition für den Mollath-Untersuchungsausschuss ist eine einzige Anklage…

Chronologie: Der Fall Gustl Mollath
Spiegel Online ‎- vor 17 Stunden
April: Der Mollath-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtages tritt erstmals zusammen. 28. Mai: Das Landgericht Regensburg weist die Anträge zur Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses zurück.

Kommentar: Der Mollath-Untersuchungsausschuss – eine kritische Bilanz
http://www.br.de › Radio › Bayern 2 › radioWelt‎
10.07.2013 – Können Bürger darauf vertrauen, dass der Staat ihre Anliegen ernst nimmt? Daran gibt es immer wieder Zweifel – das zeigt auch der Fall Mollath. Und diese Zweifel räumt der Landtag nicht restlos aus, meint Peter Kveton.

CSU und FDP sehen keine Fehler im Fall Mollath – Die Welt
http://www.welt.de › Regionales › München‎
09.07.2013 – Gustl Mollath vor seiner Vernehmung im Mollath-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag. Zwar stellt Justizministerin Beate Merk inzwischen seine Unterbringung in der Psychiatrie in Frage, der Abschlussbericht des U-Ausschusses kommt dennoch zu keinem gemeinsamen Ergebnis.

Untersuchungsausschuss zu Mollath – Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/…/untersuchungsausschuss-zu-mollath-zahlreiche-un…
09.07.2013 – Nach dem Mollath-Untersuchungsausschuss ziehen SPD und Grüne in Bayern eine vernichtende Bilanz.

Fall Mollath: Untersuchungsausschuss legt Abschlussbericht vor
http://www.augsburger-allgemeine.de/…/Fall-Mollath-Untersuchungsausschuss-le…
09.07.2013 – Gustl Mollath wird nun schon seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychatrie eingesperrt.

Untersuchungsausschuss zu Gustl Mollath – Focus
http://www.focus.de › Politik › Deutschland
09.07.2013 – Der Fall Mollath entzweit die bayerische Politik. Im Untersuchungsausschuss konnten sich die Parteien nicht auf einen Abschlussbericht …

Neue Aussage für Mollath-Untersuchungsausschuss …
http://www.swr.de/report/presse/neue-aussage-im-mollath-u…/index.html
04.07.2013 – Eine neue Aussage für den Mollath-Untersuchungsausschuss bringt den im Strafverfahren gegen Gustl Mollath verantwortlichen Richter Otto Brixner …

Und noch eine aktuelle wikipedia-info: Ablehnung durch das Landgericht Regensburg

Am 24. Juli 2013 lehnte das Landgericht Regensburg (in einem 115-seitigen Dokument) die Wiederaufnahmeanträge als unzulässig ab.

Das Gericht betonte, es sei ausschließlich um die Frage gegangen, ob das Verfahren gegen Mollath, das durch das Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen sei. Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit seien bei der Prüfung außer Betracht geblieben; dies prüfe die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth.

Mollaths Anwalt Gerhard Strate und die bayerische Justizministerin kündigten am gleichen Tag eine Beschwerde gegen die Entscheidung an. Über die Beschwerde entscheidet das OLG Nürnberg.

Strate sagte Spiegel online: „Das Gericht versucht mit Zähnen und Klauen, die Rechtskraft eines Unrechtsurteils aufrechtzuerhalten“. „Das hat mit Wahrheitsfindung nichts zu tun, hier geht es lediglich um die Selbstverteidigung der Justiz.“

Christian Ude, der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, sagte, die Entscheidung verletze das Rechtsempfinden. Das Gericht stelle zwar Fehler fest, erkläre sie aber auch deshalb für unbeachtlich, weil Pflichtverletzungen strafrechtlich verjährt seien. Alle Hoffnungen im Fall Mollath lägen nun beim Bundesverfassungsgericht.

Inge Aures (MdL des bayerischen Landtags) wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg vierzehn Gründe für eine Wiederaufnahme vorgetragen habe, die das Landgericht Regensburg allesamt verwarf. Der Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Martin Runge, hob hervor, dass der ursprüngliche Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft auf Betreiben des Nürnberger Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich massiv abgeschwächt wurde. Aus dem Vorwurf der Rechtsbeugung (der zunächst von der Staatsanwaltschaft bejaht wurde) wurde in der Endfassung die Formulierung „einige prozessuale Normen wurden nicht eingehalten.“

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